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Allgemeine Vertragsbedingungen

Liebe Törnteilnehmerin, lieber Törnteilnehmer

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen die das Vertragsverhältnis regeln und Sie mit der Unterschrift des Vertrages anerkennen:

Der Mitsegler schließt durch seine Buchung keinen Beförderungsvertrag ab, sondern nimmt an einem privat-sportlichen Segeltörn teil. Die Törnroute wird vom Skipper, in Abstimmung mit den Mitseglern, festgelegt. Hier spielen vor allem die Wetterverhältnisse, die zur Verfügung stehende Zeit und andere für die Segelroute wichtigen Umstände eine Rolle. Jeder Mitsegler ist auch Crewmitglied und übernimmt  die anfallenden Arbeiten an Bord auf und unter Deck nach seinen Fähigkeiten und gemäß Anweisung des Skippers.

Muss der Segeltörn wegen Ausfall des Schiffes oder anderer außergewöhnlichen Umstände abgesagt werden, erhält der Mitsegler die volle Kostenbeteiligung zurück. Bei Überliegezeiten von mehr als 48 Stunden, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Reparatur einer wesentlichen Bordeinrichtung, hat der Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Mitsegler nehmen auf eigene Gefahr am Segeltörn teil. Die Haftung des Schiffsführers gegenüber den Törnteilnehmern und von ihnen abhängiger Dritten aus Schäden, die dem Mitsegler aus oder während der Benutzung der Yacht oder ihrer Ausrüstung entstehen, wird auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Der Mitsegler bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist an einem Segeltörn teilzunehmen und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann.

Das Rauchen ist an Bord nicht gestattet, weder an noch unter Deck.

Für die reibungslose Durchführung des Segeltörns und zur Sicherheit der Mitsegler ist es erforderlich, dass notwendigen Anordnungen des Schiffsführers Folge geleistet wird. Der Skipper kann ohne Frist den Vertrag kündigen wenn der Teilnehmer den Reiseverlauf stört oder den Anweisungen nicht nachkommt. Erfolgt die Kündigung so behält der Eigner den Anspruch auf den Törnpreis.

Der Preis pro Kojenplatz und Woche beträgt € 495.- bis € 595.- und schließt die Nutzung des Schiffes und seines Zubehörs mit ein. Im Preis nicht enthalten: Transitlog, Bettwäsche und Handtücher, Hafengelder, Strom, Wasser, Diesel, Lebensmittel und sonstige Verbrauchsmaterialien, Kosten für Landausflüge wie Restaurantbesuche, Eintrittsgelder etc., Endreinigung. Diese werden aus der Bordkasse getragen, in die alle Gäste zu gleichen Teilen einzahlen. Hierfür sind je nach Bedarf und Gästeanzahl ca. 150,- - 250,- €/Woche und Teilnehmer zu veranschlagen. Skipper/in zahlen nicht in die Bordkasse ein.Flugkosten und Transfer vom und zum Flughafen sind ebenfalls nicht im Preis enthalten und werden von jedem Gast selbst getragen. Bei der Auswahl der Flüge und der Organisiation des Transfers helfen wir gerne.

Nach Erhalt des gegengezeichneten Mitsegelvertrages und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 50% des Törnpreises fällig. Die Restzahlung von 50% überweisen Sie bitte 3 Monate vor Törnbeginn auf unserem Konto eingehend.
Vor der ersten Zahlung erhalten Sie einen Sicherungsschein, der Ihnen im Falle unserer Insolvenz die Rückerstattung Ihrer Zahlung garantiert.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die bloße Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen stellt keinen Rücktritt des Kunden dar. Der Anbieter kann im Rücktrittsfall eine ihm nach der gesetzlichen Regelung gegebenenfalls zustehende, angemessene Entschädigung konkret berechnen (§ 651i Abs. 2 S. 3 BGB) und nachweisen oder nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornierungssätze geltend machen:

Mehr als 6 Monate vor Törnbeginn 25 %, bis 3 Monate vor Törnbeginn 50 %, Innerhalb 3 Monate vor Törnbeginn 100 %, bei Nichtantritt 100 % des vereinbarten Törnpreises.

Macht der Anbieter eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Stornierungssatzes geltend, so hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als die Pauschale entstanden ist.

Der Mitsegler kann jedoch jederzeit gegen eine Umbuchungsgebühr von € 100,-  einen Ersatzteilnehmer stellen, der den bestehenden Vertrag vollumfänglich übernimmt.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die Törnbedingungen (AGB) sind Bestandteil dieses Vertrags.

Gerichtsstand ist Wiesbaden                                                                                                                    Stand:  22. Januar  2013

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