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Törnbedingungen  (AGB)

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen den Vertrag über Mitsegelleistungen (Vertrag) zwischen Meridian (Anbieter) und dem Kunden. Soweit Dritte aus dem Vertrag Rechte ableiten können, verpflichtet sich der Kunde, diese über etwaige Verhaltenspflichten und Risiken aufzuklären. Teilnehmer bezeichnet im Folgenden Personen, die Mitsegelleistungen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob diese selbst Vertragspartner des Anbieters sind.

2. Vertragsabschluss und Leistung
An eine Törnanmeldung ist der Kunde für die Dauer von 7 Werktagen nach Zugang beim Anbieter gebunden. Ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag kommt mit dem Zugang der annehmenden Buchungsbestätigung beim Kunden sowie dem Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Anbieters zustande. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung umgehend nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und ist verpflichtet, Abweichungen der dortigen Leistungsbeschreibung vom Vereinbarungsinhalt unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Der vom Anbieter geschuldete Leistungsumfang wird durch die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in der Buchungsbestätigung angegeben, gelten folgende allgemeine Regelungen:
a) Die Buchung von Mitsegelplätzen (Kojen und Kabinen) bezieht sich nicht auf einen bestimmten Skipper bzw. Skipperpaar.
b) Die An- und Abreise liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dies gilt auch, soweit entsprechende Leistungen lediglich im Kundenauftrag vom Anbieter vermittelt werden.
c) Der Anbieter kann sich Dritter als Leistungsträger bedienen, um seine Leistung zu erbringen.
d) Die sich aus der individuellen Gestaltung des Segeltörns durch die Crew ergebenden weiteren Kosten sind nicht im Törnpreis enthalten (siehe Punkt 6).

3. Risiko
Am Segeltörn nimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko teil. Bei Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Der Teilnehmer ist voll für sich und seiner Obhut unterstellte Personen, insbesondere minderjährige Kinder, verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbständig zu treffen. Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Sicherungsleinen und Schwimmwesten sowie die sonstige Sicherung an und unter Deck und im Wasser.

4. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Anbieter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen durch Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z. B. Feuer, Wasser) entstehen. Der Anbieter haftet nicht für das Verhalten anderer Teilnehmer. Angaben und Auskünfte über Leistungen Dritter, insbesondere anderer Reiseanbieter, Transportunternehmen und Versicherungen erfolgen ohne Gewähr.

5. Abhilfeverlangen
Dem Anbieter oder seinen Beauftragten vor Ort sind Leistungsmängel unverzüglich und gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe anzuzeigen. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige, so kann Minderung für entsprechende Mängel nicht geltend gemacht und der Vertrag aus diesem Grunde auch nicht gekündigt werden.

6. Weitere Kosten
Die Kosten für Transitlog, Bettwäsche und Handtücher, Hafengelder, Strom, Wasser, Diesel, Lebensmittel und sonstige Verbrauchsmaterialien, Kosten für Landausflüge wie Restaurantbesuche, Eintrittsgelder etc., Endreinigung sind nicht im Törnpreis enthalten.

Diese werden aus der Bordkasse getragen, in die alle Gäste zu gleichen Teilen einzahlen. Hierfür sind je nach Bedarf und Gästeanzahl ca. 150,- - 250,- €/Woche und Teilnehmer zu veranschlagen. Skipper/in zahlen nicht in die Bordkasse ein.
Flugkosten und Transfer vom und zum Flughafen sind ebenfalls nicht im Preis enthalten und werden von jedem Gast selbst getragen. Bei der Auswahl der Flüge und der Organisiation des Transfers helfen wir gerne.
Ein Törn findet statt, wenn mindestens 3 Buchungen vorliegen.
Es können nur ganze Wochen gebucht werden.

7. Rücktritt vor Reisebeginn
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die bloße Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen stellt keinen Rücktritt des Kunden dar. Der Anbieter kann im Rücktrittsfall eine ihm nach der gesetzlichen Regelung gegebenenfalls zustehende, angemessene Entschädigung konkret berechnen (§ 651i Abs. 2 S. 3 BGB) und nachweisen oder nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornierungssätze geltend machen:

Zeitraum bis Törnbeginn

Prozentsatz vom Törnpreis

mehr als 6 Monate

25 %

mehr als 3 Monate

50 %

innerhalb 3 Monate

100 %

Nichtantritt

100 %

Macht der Anbieter eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Stornierungssatzes geltend, so hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als die Pauschale entstanden ist.

8. Zahlungsbedingungen
Soweit der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, für die vertragliche Leistung einen Sicherungsschein auszustellen (§ 651k BGB), werden Zahlungsansprüche frühestens mit Übergabe des Sicherungsscheins an den Kunden, spätestens jedoch mit Beendigung der Reise fällig. Unter diesem Vorbehalt gilt: Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Törnpreises fällig. Die verbleibende Restzahlung von 50% des Törnpreises wird 3 Monate vor Törnbeginn fällig. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so kann sich der Anbieter nach Setzung einer angemessenen letzten Zahlungsfrist vom Vertrag lösen.

9. Preisangaben
Alle im Prospektmaterial und auf der Internetpräsenz des Anbieters angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler. Verbindlich sind die in der Buchungsbestätigung bzw. Vertrag angegebenen Preise.

10. Verjährung/Abtretung/Aufrechnung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Die Verjährung wird durch schwebende Verhandlung zwischen dem Kunden und dem Anbieter über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ansprüchen aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung des Anbieters abgetreten werden; der Anbieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

Stand 09.12.2012

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